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Restschuldversicherung

Restschuldversicherung beim Autokredit

Zur Verringerung der Kreditzinsen bitten viele Banken um den Abschluss einer Restschuldversicherung. Diese Versicherung soll den Kredit des Kreditnehmers im Falle des Todes, einer schweren Krankheit oder Arbeitslosigkeit ablösen. Dazu schließt der Kreditnehmer eine entsprechende Versicherung während der Kreditlaufzeit bei einem Versicherer auf seine Person ab. Im Regelfall tritt der Kreditnehmer einem von der Bank abgeschlossenen Gruppenversicherungsvertrag bei, dadurch unterliegt der Kreditvertrag nicht den gleichen Formalvorschriften wie ein gewöhnlicher Versicherungseinzelvertrag.

Diese Form der Kreditabsicherung wird häufig wegen der Höhe der einzelnen Beiträge und der unmittelbar mit der Kreditvergabe gekoppelten Vertriebsmethoden kritisiert. Schreibt eine Bank dem Kreditgeber den Abschluss einer Restschuldversicherung vor, dann sind die Kosten nach deutschem Recht in den effektiven Zins einzurechnen.

Ein weiterer Kritikpunkt bei dieser Versicherung ist, dass sie nicht sofort nach Vertragsabschluss zahlt, in fast allen Verträgen ist eine Wartezeit vereinbart. Demnach entstehen meist nur höhere Kosten durch den Abschluss dieser Versicherung und bei einem Autokauf macht sie keinen Sinn.